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Nickel Cadmium Verbot für alle Akkus ab September 2008

Ab dem 26. September 2008 wurde das In-Verkehr-Bringen von cadmiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren verboten. Es handelt sich um die am 29.9.2006 in Kraft getretene neue EU Batterierichtlinie, die nach der zweijährigen Umsetzungsfrist im September von allen 27 Mitgliedsstaaten der EU eingehalten wurde.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in folgenden Geräten und Systemen bestimmt sind:

# Notsysteme und Alarmsysteme, einschließlich Notbeleuchtung

# medizinische Geräte

# schnurlose Elektrowerkzeuge